Übungsstunde: 65 Euro
Überlandfahrt: 75 Euro (5 Überlandfahrten sind Pflicht)
Autobahn: 75 Euro (4 Autobahnfahrten sind Pflicht)
Nachtfahrt: 75 Euro (3 Dämmerungsfahrten sind Pflicht)
Übungsstunde: 65 Euro
Überlandfahrt: 75 Euro (5 Überlandfahrten sind Pflicht)
Autobahn: 75 Euro (4 Autobahnfahrten sind Pflicht)
Nachtfahrt: 75 Euro (3 Dämmerungsfahrten sind Pflicht)
Übungsstunde: 65 Euro
Überlandfahrt: 75 Euro (5 Überlandfahrten sind Pflicht)
Autobahn: 75 Euro (4 Autobahnfahrten sind Pflicht)
Nachtfahrt: 75 Euro (3 Dämmerungsfahrten sind Pflicht)
Testfahrt: 50 Euro
Anmeldegebühr: 400 Euro
Vorstellung zur Theoretischen Prüfung: 35 Euro
Vorstellung zur Praktischen Prüfung: 220 Euro
Fahrsimulatorpaket (9 Module): 250 Euro
Lernpaket – Fahren lernen Max (Begleitbuch + App): 99,90 Euro
nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 45 Euro
Theorieprüfung: 22,49 Euro*
Praktische Prüfung: 116,93 Euro*
Kosten bei Ersterteilung: 44,70 Euro**
Kosten bei Erweiterung: 44,70 Euro**
Kosten Eintragung B197: 28,60 Euro**
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Nach langem Hin und Her hat die Regierung für den 01.04.2021 endlich grünes Licht für den Führerschein B197 gegeben.
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden.
Dabei entstehen für Dich keine einschränkungen im Führerschein.
Das bedeutet eine komplett neue Möglichkeit den Autoführerschein zu erwerben.
Gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung “zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen”.
Besonderheit:
Das bedeutet:
Keine Einschränkung auf Automatik-Fahrzeuge !
Schneller und leichter zum Führerschein !
Mehr Spaß beim Fahren !
Nach langem Hin und Her hat die Regierung für den 01.04.2021 endlich grünes Licht für den Führerschein B197 gegeben.
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden.
Dabei entstehen für Dich keine einschränkungen im Führerschein.
Das bedeutet eine komplett neue Möglichkeit den Autoführerschein zu erwerben.
Gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen. Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung “zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen”.
Besonderheit:
Das bedeutet:
Keine Einschränkung auf Automatik-Fahrzeuge!
Schneller und leichter zum Führerschein!
Mehr Spaß beim Fahren!
Nachfolgend ein Video über den Ablauf der praktischen Prüfung: